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Neues Bauvertragsrecht: Das ändert sich

Zum 1. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht sowie die neue kaufrechtliche Mängelhaftung für Aus- und Einbaukosten in Kraft. Welche Auswirkungen das auf die Verträge Ihrer Kunden hat, lesen Sie hier.

Was ändert sich?

Genaue Baubeschreibungen vor Vertragsabschluss, die Festlegung der Bauzeit, neue Regelungen zu Widerruf und Kündigung sowie eine strengere Dokumentierungspflicht: Das neue Bauvertragsrecht, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, stärkt die Rechte des Bauherren.

Hilfe im Umgang mit den neuen Gesetzen rund um das Thema Bau

Die VHV hat zusammen mit dem Institut für Bauforschung e.V. (IfB) und RA Lars Christian Nerbel ein E-Book mit den wichtigsten Neuerungen erstellt. Es ist übersichtlich gestaltet und erklärt in zwei Spalten die neuen Regelungen.

Welche Verträge sind betroffen?

Künftig werden daher für Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge, Verbraucherbauverträge und Bauträgerverträge über das bisher allein geltende Werkvertragsrecht hinaus Spezialregelungen geschaffen. Für alle vorgenannten Verträge, die nach dem 1. Januar 2018 geschlossen werden, gelten die neuen Regelungen. Für Verträge, welche vor dem 1. Januar 2018 abgeschlossen worden sind, gelten weiter die bisherigen Regelungen des Werkvertrags.

Fachinformationen klären auf

Die VHV als Bauspezialversicherer bietet natürlich auch unter den Neuerungen den bekannten und umfangreichen Versicherungsschutz.

Was sich für Sie ändert und welche Auswirkungen dies haben wird, erörtern wir in zwei Fachinformationen:

  • 3/2017: Zum Bauvertragsrecht und der kaufmännischen Mängelhaftung
  • 04/2017: Speziell zum Architekten- und Ingenieurvertrag