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Drohnen: Sicher abheben

Führerschein, Flugverbotszonen, Versicherungsschutz – welche Regeln Ihre Kunden beim Steuern einer Drohne beachten müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Auf Youtube, Instagram und Co. sieht man sie immer häufiger: Beeindruckende Luftaufnahmen, die mit Hilfe von Drohnen aufgenommen wurden. Die beliebten Flugmodelle bekommt man schon für weniger als 100 Euro – kein Wunder also, dass zu Weihnachten wohl wieder viele Drohnen unterm Tannenbaum auf ihre neuen Besitzer warten werden. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohnenpiloten haben sich in den letzten Jahren immer wieder verändert. 

Die neue Drohnenverordnung

400.000 Flugobjekte: So viele Drohnen wurden nach Schätzung der Deutschen Flugsicherung (DFS) allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2017 in Deutschland verkauft. Und diese Zahl dürfte in Hinblick auf das Weihnachtsfest noch weiter steigen. Je mehr Drohnen aber im Himmel über Deutschland unterwegs sind, desto größer wird das Unfallrisiko. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hat aus diesem Grund im März 2017 eine Drohnenverordnung erlassen, die seit dem 1. Oktober 2017 Gültigkeit hat.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

  • Die Drohne muss in Sichtweite des Piloten sein.
  • Es gilt eine maximale Flughöhe von 100 Metern. Eine Ausnahmeerlaubnis muss bei den Landesluftfahrtbehörden beantragt werden.
  • Das Überfliegen von sensiblen Bereichen ist verboten. Dazu zählen: Wohngrundstücke (es sei denn mit expliziter Erlaubnis), Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswege, Kontrollzonen an Flugplätzen, Militäranlagen, Krankenhäuser, Kraftwerke, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete und Gefängnisse.
  • Bemannten Flugobjekten ist stets auszuweichen.
  • Drohnen ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm müssen mit einer feuerfesten Plakette, die Name und Adresse des Besitzers zeigt, versehen werden.
  • Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis – umgangssprachlich: Drohnenführerschein – erforderlich.
  • Drohnen mit mehr als fünf Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis von den Landesluftfahrtbehörden.
  • Die Privatsphäre von Menschen muss stets beachtet und gewahrt werden. 
  • Ausnahme Modellflugplatz: Die Regeln der neuen Drohnenverordnung gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzig die Plakette mit Name und Adresse muss auch hier an der Drohne angebracht sein.
     

Gut informiert abheben - so erhalten Ihre Kunden einen Kenntnisnachweis

Wiegt die Drohne mit Akku, Kamera und sonstiger Ausstattung mehr als zwei Kilo, müssen Ihre Kunden Kenntnisse in der Navigation von Drohnen, im Flugrecht sowie in der öffentlichen Luftraumordnung nachweisen. Der Kenntnisnachweis für Drohnen ab zwei Kilogramm kann auf verschiedenen Wegen erlangt werden:

  • Pilotenlizenz: Wird von den Landesluftfahrtbehörden und vom Luftfahrtbundesamt (LBA) ausgestellt. Interessenten müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Bescheinigung über bestandene Prüfung durch eine vom LBA anerkannte Stelle: Interessenten müssen mindestens 16 Jahre alt sein und sollten sich zuvor über die genauen Bedingungen und Kosten informieren, denn diese können je nach Anbieter stark variieren.
  • Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen Luftsportverband oder Verein: Richtet sich an Mitglieder, kann aber auch von Nichtmitgliedern ab 14 wahrgenommen werden. Diese Bescheinigung ist nur gültig, wenn die Drohne ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen wird. Sie kostet 25 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer).

Übrigens: Einen guten Überblick über Regeln und Vorschriften für die Verwendung von Drohnen inkl. Flugverbotszonen in Deutschland gibt es in der kostenlosen DFS-DrohnenApp (erhältlich in den App-Stores iOs und Google Play Store). 
 

Sicher fliegen mit der richtigen Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Trotz aller Kenntnisse und Fähigkeiten kann es passieren, dass eine Drohne Schäden verursacht. Stürzt sie zum Beispiel wegen zu viel Wind auf ein Fahrzeug, haftet Ihr Kunde für die Blechschäden. Aus diesem Grund gilt seit 2005 eine Versicherungspflicht für Drohnen. In unserer KLASSIK-GARANT sind Drohnen bis 0,25 Kilogramm ohne Aufpreis mitversichert, mit dem Baustein EXKLUSIV fliegen sogar Drohnen bis fünf Kilogramm sorgenfrei. Für gewerblich genutzte Drohnen bieten wir spezielle Versicherungen wie die VHV BAUPROTECT Betriebshaftpflicht an.