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Weitersagen: Stichtag für Bürgschaftsaufträge

Viele stellen dieser Tage mit Blick auf den Kalender erschrocken fest: Schon wieder geht ein Jahr zu Ende. Erinnern Sie Ihre Gewerbekunden früh genug an die Frist zur Einbuchung ihrer Bürgschaftsaufträge!

Die VHV Kautionsversicherung räumt Ihren Kunden einen wertvollen finanziellen Spielraum ein. Deswegen sollten Sie eines nicht vergessen: Alle Bürgschaftsaufträge, die noch in das laufende Geschäftsjahr eingebucht werden sollen, müssen der VHV spätestens am 13. Dezember 2017 vorliegen. Für später eintreffende Aufträge kann die Einbuchung in das laufende Geschäftsjahr nicht garantiert werden. Weisen Sie daher Ihre Kunden früh genug auf diese Frist hin.

VHV Bürgschaftsportal: Jetzt an Vorteile erinnern!

Über das VHV Bürgschaftsportal können Ihre Kunden Bürgschaften schnell und einfach verwalten und ändern – und das rund um die Uhr! Folgende Serviceoptionen hat der Nutzer:

  • Vertragsdaten prüfen: Kunden sehen alle Vertragsdaten auf einen Blick. Zum Beispiel werden das Obligo je Versicherungsscheinnummer, die Höhe des aktuellen Bürgschaftsrahmens und die derzeitige Rahmenbelastung angezeigt.
  • Bürgschaftsaufträge bearbeiten: Da die Daten des Versicherungsnehmers in seinem Profil gespeichert sind, können Nutzer des Portals Änderungsanträge und Sonderformulare schnell online an die VHV übermitteln.
  • Download-Bereich: Versicherungsnehmer können Formulare und Mustertexte komfortabel als PDF-Dateien herunterladen.

Der Nutzungsantrag steht auf der Startseite des Bürgschaftsportals zum Download bereit.