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NRV Beitragsanpassung: Wenn guter Rat teurer wird

Internet, Drohnen, Datensicherheit: Da komplexer werdende Rechtsstreits steigende Kosten für Anwälte und höhere Schadenzahlungen nach sich ziehen, passt die NRV die Beiträge für ihre Rechtsschutzversicherungen an.

Beitragsanpassung in der Rechtsschutzversicherung

Seit Jahren steigen die Kosten für Anwälte, Notare, Gutachter und Gerichte kontinuierlich. Dadurch ist auch der Schadenaufwand in der Rechtsschutzversicherung enorm angestiegen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. hat nun die Ergebnisse der Treuhänderfeststellungen zur Beitragsangleichung in der Rechtsschutzversicherung veröffentlicht.

Auf Basis der Treuhänder-Empfehlung wird die NRV, beginnend mit der Hauptfälligkeit 1. Oktober 2017, die Beitragsangleichung vornehmen. Dabei werden die Anpassungssätze der Treuhänderfeststellung ausgeschöpft.

NEU: Erstmalig wird die NRV Ihre Kunden vorab über die Erhöhung informieren. Damit entfällt der Hinweis der Beitragsanpassung auf den Beitragsrechnungen.

Die Anpassungssätze

Hier finden Sie einen Überblick über die jeweiligen Anpassungssätze der einzelnen Produkte.

Beitragsanpassung bei Vertragsbeständen mit Bedingungswerk ARB 75/81

Produkt Anpassungssatz
Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26) 7,5 %
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) 7,5 %

Beitragsanpassung bei Vertragsbeständen mit den Bedingungswerken ab ARB 94

Produkt (Verträge ohne Selbstbeteiligung) Anpassungssatz
Rechtsschutz KLASSIK-GARANT mit Baustein FLEXIBILITÄT (§ 26) 5 %
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) 5 %
Produkt (Verträge mit Selbstbeteiligung) Anpassungssatz
Rechtsschutz KLASSIK-GARANT mit Baustein FLEXIBILITÄT (§ 26) 5 %
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz (§ 27) 5 %
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28) 7,5 %

WICHTIG: Die Änderungen der Beiträge betreffen ebenfalls die Zielgruppen Single und Öffentlicher Dienst. Auch die dazugehörigen Ergänzungsprodukte – wie Baustein EXKLUSIV/XXL und SPEZIAL-STRAFRECHT/Spezial-Straf-Rechtsschutz – werden angepasst.

Neuer Tarif NRV 2018 PLUS

Voraussetzung für die Beitragsangleichung ist die gleichzeitige Ausgabe eines neuen Tarifes zum 1. Oktober 2017, der im Wesentlichen die Obergrenze für die Erhöhung bildet. Mit dem Tarif NRV 2018 PLUS wird die NRV auch einige Leistungsverbesserungen einführen. Über die Neuerungen informieren wir Sie zeitnah in einem separaten Vertriebsnewsletter.

Für das komplette Neugeschäft gilt – wie schon in der Vergangenheit – eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017. Bis zum Jahresende können Sie also trotz der Beitragsanpassung den günstigeren Tarif NRV 2017 PLUS verkaufen!

Service: Die NRV hilft gern weiter!

Bei Fragen wenden Sie sich gern an den Vertriebs- und Kundenservice der NRV.