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Ohne Stolperstein: Die VHV Unfallversicherung

Schnell ist es passiert und Ihr Kunde verletzt sich beim Sport, stürzt oder rutscht aus. Die Verletzung verheilt nur schwer. Die Ursache: Krankheiten oder Gebrechen. Für viele Versicherer ein Grund, Leistungen drastisch zu kürzen.

Erkrankungen zeigen sich oft erst im Zuge von Unfällen

Nicht jede Erkrankung ist Ihrem Kunden bekannt. Von Herzkrankheiten oder Sehnenschäden merkt man oft erst etwas, wenn es zu zusätzlichen Belastungen kommt – wie zum Beispiel im Fall eines Unfalls. Der Körper erholt sich wesentlich langsamer von Verletzungen, und dauerhafte Folgeschäden sind nicht auszuschließen.

Was gilt als Erkrankung und Gebrechen?

Vorerkrankungen, die für die Unfallfolgen mitverantwortlich sind, kommen im Alltag häufig vor. Die folgende Liste zeigt Ihnen einen Auszug:

  • Herz-Kreislauf Störungen, Herz-Muskel-Schwäche, Herz-Rhythmus-Störungen
  • Alkoholbedingte Vorschädigungen der Organe (bspw. Niere, Leber etc.)
  • Macumar-Behandlung (blutverdünnendes Medikament) wird einer Krankheit gleichgesetzt
  • Fettsucht
  • Künstliche Gelenke
  • Diabetes
  • Sehnenschäden

Viele Versicherer kürzen Leistungen deutlich

Bei Unfällen mit Vorerkrankungen gilt die Faustregel: „Je geringer der Kraftaufwand war, desto größer ist meist der Mitwirkungsanteil der Vorschädigung.“ Viele Wettbewerber mindern die Invaliditätsleistung, wenn eine bestehende Erkrankung zu mindestens 25 Prozent für die Unfallfolgen verantwortlich war.

Wird bei einer Patientin zum Beispiel eine Oberschenkelhalsfraktur festgestellt, dabei erstmalig Osteoporose diagnostiziert und von einem medizinischen Gutachter eine bleibende Invalidität von 40 Prozent bestätigt, beläuft sich der Mitwirkungsanteil der Vorerkrankung auf 90 Prozent. Versicherer ohne Mitwirkungsverzicht leisten in diesem Fall nur 6.000 Euro. Nicht so die VHV.

Komplett sorgenfrei mit dem Baustein EXKLUSIV

Mit unserem Baustein EXKLUSIV verzichten wir vollständig auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils und zahlen die vereinbarte Invaliditätsleistung trotz Vorerkrankung zu 100 Prozent. In unserem Beispiel würde die Entschädigung mit Progression bei 150.000 Euro liegen. Ein Vorteil, der Ihren Kunden Leistungssicherheit und Ihnen Beratungssicherheit gibt!

Und auch ohne Zusatzbaustein profitieren Ihre Kunden: Im Basistarif KLASSIK-GARANT wird die Leistung erst gemindert, wenn eine Erkrankung zu mindestens 50 Prozent für den Unfall und seine Folgen verantwortlich war. Ein echtes Plus!

Anschauliche Verkaufsunterstützung

Die VHV Unfallversicherung liefert Ihnen mit dem kompletten Verzicht auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils im Baustein EXKLUSIV ein unschlagbares Akquiseargument. Nutzen Sie unsere simpleshow zu diesem Leistungshighlight und erklären Sie Ihren Kunden schnell, kurzweilig und verständlich was hinter dem Thema „Mitwirkungsanteil“ steckt.

Dieses und weitere Videos finden Sie in unserer Mediathek zum downloaden.