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Jährliche Fahrleistung: Ihre Kunden bekommen Post

Es ist wieder soweit: Wir führen die Abfrage der jährlichen Fahrleistung sowie des aktuellen Kilometerstands durch. Die wichtigsten Informationen rund um die Aktion haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Was steht im Anschreiben?

Im Anschreiben finden Ihre Kunden den aktuell zu zahlenden Beitrag. Die individuelle Zahlweise ist berücksichtigt. Gleichzeitig teilen wir dem Kunden den Vergleichsbeitrag für das Jahr 2017 mit, der bei Nichtbeantwortung zugrunde gelegt wird.

Wir empfehlen Ihren Kunden, direkt nach Erhalt des Schreibens zu antworten. Denn: Wir gleichen die Angaben umgehend mit den bisherigen Daten ab. Sollte die Fahrleistung gesunken oder gestiegen sein, passen wir den Beitrag an.

Was ist die einfachste Rückantwortmöglichkeit?

Ihre Kunden können sich ganz unkompliziert auf der Website www.vhv-km.de einloggen. Dafür benötigen sie nur die Versicherungsscheinnummer und die mitgeteilte persönliche PIN. Alternativ können uns Ihre Kunden den aktuellen Kilometerstand und die jährliche Fahrleistung des Fahrzeuges natürlich auch per beiliegendem Originalcoupon auf dem Postweg zukommen lassen.

Was geschieht, wenn Ihre Kunden nicht antworten?

Die Angaben Ihrer Kunden benötigen wir in jedem Fall, da diese Merkmale den Veränderungen aus dem Lebenssachverhalten des Kunden unterliegen. Beispiel hierfür sind eine erhöhte Fahrleistung aufgrund eines Wohnortwechsels oder eine geringere Fahrleistung aufgrund des Eintritts in den Ruhestand.

Wichtig:

Auch wenn sich nichts an der jährlichen Fahrleistung geändert hat, ist der aktuelle Kilometerstand immer anzugeben. Die Meldungspflicht Ihrer Kunden geht aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) hervor. Sollten Ihre Kunden uns innerhalb von einem Monat keine Antwort zukommen lassen, wird für den Vertrag daher – rückwirkend zum 01. Januar 2017 – automatisch die höchste Fahrleistung von mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr zugrunde gelegt.

Ein Hinweis für Sie:

Über das MAX.Net können Sie am Freitag vor der Versandwoche sehen, welche der von Ihnen betreuten Kunden von uns angeschrieben werden. Haben Sie mit uns vereinbart, dass Sie von jedem Schriftwechsel eine Papierkopie erhalten? Dann erhalten Sie diese natürlich auch von der Anschreibeaktion.

Neu: Erstmals erhalten Sie in diesem Jahr eine Liste Ihrer Kunden, die uns ihre Fahrleistung und ihren Kilometerstand bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt haben. Diese senden wir Ihnen im Sommer 2017 – zwei Wochen vor Zwangsumstellungstermin – zu.